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   BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 340/01   

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BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 340/01 (https://dejure.org/2003,30730)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2003 - 33 W (pat) 340/01 (https://dejure.org/2003,30730)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2003 - 33 W (pat) 340/01 (https://dejure.org/2003,30730)
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  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 340/01
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 02, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 340/01
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 02, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 340/01
    Insofern kann nicht davon ausgegangen werden, dass Bekleidungsstücke und typische Accessoires, insbesondere aus Leder gefertigte Behältnisse, nur vereinzelt im hochpreisigen Bereich nebeneinander in gemeinsamen Verkaufsstätten angeboten werden, was für sich genommen nicht für die Feststellung einer Warenähnlichkeit ausreichend wäre (vgl. BGH GRUR 1999, 164 - JOHN LOBB).
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